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   OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 1 MN 28/22   

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OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 1 MN 28/22 (https://dejure.org/2022,14898)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.06.2022 - 1 MN 28/22 (https://dejure.org/2022,14898)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - 1 MN 28/22 (https://dejure.org/2022,14898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Bebauungsplan für Aldi-Logistikzentrum in Lehrte-Aligse erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2022 - 1 MN 160/21

    Abwägungserheblichkeit; Antragsbefugnis; Belang; TA Lärm; Verkehrslärm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 1 MN 28/22
    Ist der Lärmzuwachs allerdings nur geringfügig, geht er mithin über die Bagatellgrenze nicht hinaus oder wirkt er sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück aus, so muss er nicht in die Abwägung eingestellt werden (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschl. v. 1.7.2020 - 4 BN 49.19 -, BRS 88 Nr. 170 = juris Rn. 8 m.w.N; zu alledem auch Senatsbeschl. v. 21.2.2022 - 1 MN 160/21 -, BauR 2022, 911 = juris Rn. 13 ff.).

    Dieser Abstand, mit dem die TA-Lärm den möglichen verkehrlichen Einwirkungsbereich einer Anlage bemisst, markiert bei typisierender Betrachtung die Schwelle, oberhalb derer Verkehr einer Anlage nicht mehr zugerechnet werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 21.2.2022 - 1 MN 160/21 -, BauR 2022, 911 = juris Rn. 15).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 1 MN 28/22
    Zur Bestimmung des in der Bauleitplanung zu betrachtenden räumlich überschaubaren Bereichs orientiert sich der Senat im Ausgangspunkt an Nr. 7.4 Abs. 2 TA-Lärm (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.2007 - 4 BN 41.07 -, NVwZ 2008, 426 = BRS 71 Nr. 6 = juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 3/20

    Abwägungsgebot; Baurecht auf Zeit; Immissionskonflikt; Lärm; Trennungsgebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 1 MN 28/22
    Eine Überschreitung der Gesundheitsgefährdungsschwelle, die der Senat in Gebieten, die - auch - dem Wohnen dienen, weiterhin bei 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ansetzt (vgl. Senatsurt. v. 7.10.2021 - 1 KN 3/20 -, BauR 2022, 197 = juris Rn. 42, v. 10.2.2022 - 1 KN 171/20 -, juris Rn. 65 m.w.N.), ist auch unter Zugrundelegung der Annahmen der Antragstellerin nicht zu erwarten.
  • BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02

    Nachbarschutz bei Planbetroffenheit; § 15 Abs. 1 BauNVO als Ausprägung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 1 MN 28/22
    In Bezug auf das gegenteilige Vorbringen der Antragstellerin lässt der Senat offen, ob die auf gesunde Wohnverhältnisse abzielende Schwelle der Gesundheitsgefährdung überhaupt auf gewerbliche Nutzungen, deren Schutz die Antragstellerin geltend macht, übertragen werden kann (vgl. zur Zielrichtung BVerwG, Beschl. v. 29.10.2002 - 4 B 60.02 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.10.2020 - 4 BN 44.20

    Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Plannachbarn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 1 MN 28/22
    In diesem Fall obliegt es ihm, einen eigenen Belang als verletzt zu bezeichnen, der für die Abwägung beachtlich war (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschl. v. 28.10.2020 - 4 BN 44.20 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.07.2020 - 4 BN 49.19

    Überspannte Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 1 MN 28/22
    Ist der Lärmzuwachs allerdings nur geringfügig, geht er mithin über die Bagatellgrenze nicht hinaus oder wirkt er sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück aus, so muss er nicht in die Abwägung eingestellt werden (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschl. v. 1.7.2020 - 4 BN 49.19 -, BRS 88 Nr. 170 = juris Rn. 8 m.w.N; zu alledem auch Senatsbeschl. v. 21.2.2022 - 1 MN 160/21 -, BauR 2022, 911 = juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 138/13

    Abwägung; Flächennutzungsplan; Lärm; Reflexion; Schallreflexionen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 1 MN 28/22
    24 b) Abwägungsrelevant ist die geringfügige Veränderung der Lärmbelastung der Grundstücke der Antragstellerin auch nicht deshalb, weil die Gesundheitsgefährdungsschwelle erstmals oder weitergehend überschritten wäre (vgl. dazu Senatsurt. v. 24.6.2015 - 1 KN 138/13 -, BauR 2015, 1624 = BRS 83 Nr. 45 = juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 171/20

    Bebauungsplan; Höhe; Maß der baulichen Nutzung; Teile baulicher Anlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 1 MN 28/22
    Eine Überschreitung der Gesundheitsgefährdungsschwelle, die der Senat in Gebieten, die - auch - dem Wohnen dienen, weiterhin bei 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ansetzt (vgl. Senatsurt. v. 7.10.2021 - 1 KN 3/20 -, BauR 2022, 197 = juris Rn. 42, v. 10.2.2022 - 1 KN 171/20 -, juris Rn. 65 m.w.N.), ist auch unter Zugrundelegung der Annahmen der Antragstellerin nicht zu erwarten.
  • VG Hannover, 26.10.2023 - 4 B 5339/22

    Abwägungsentscheidung; Ausfertigung; Baugenehmigung; Beteiligung Ortsrat;

    Einer der Vorstände des Antragstellers ist Geschäftsführer einer Immobilienverwaltungsgesellschaft, die ebenfalls einen Normenkontrolleilantrag gestellt hat, den das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22.06.2022 als unzulässig zurückgewiesen hat, weil der Immobilienverwaltungsgesellschaft jedenfalls die Antragsbefugnis fehle (Az. 1 MN 28/22).

    Mit der Rüge der vermeintlich fehlerhaften nicht berücksichtigten neuen Verkehrszahlen für die BAB 2 habe sich bereits das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 22.06.2022 (1 MN 28/22) auseinandergesetzt und ausgeführt, dass die entsprechenden Einwände nicht nachvollziehbar seien und der entsprechende Vortrag gänzlich und offenkundig fernliegend.

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 22.06.2022 - 1 MN 28/22 -, Rn. 25), der die Kammer folgt.

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 MN 165/21

    Campingplatz; Campingplatzgebiet; Dauerwohnen; Durchführungsvertrag;

    In diesem Fall obliegt es ihm, einen eigenen Belang als verletzt zu bezeichnen, der für die Abwägung beachtlich war (vgl. Senatsbeschl. v. 22.6.2022 - 1 MN 28/22 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2023 - 1 KN 105/21

    Antragsbefugnis; Grenzwerte; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; TA Lärm;

    Ist der Lärmzuwachs allerdings nur geringfügig, geht er mithin über die Bagatellgrenze nicht hinaus oder wirkt er sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück aus, so muss er nicht in die Abwägung eingestellt werden (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschl. v. 1.7.2020 - 4 BN 49.19 -, BRS 88 Nr. 170 = juris Rn. 8 m.w.N; zu alledem auch Senatsbeschl. v. 21.2.2022 - 1 MN 160/21 -, BauR 2022, 911 = juris Rn. 13 ff.; v. 22.6.2022 - 1 MN 28/22 -, juris Rn. 15 f.; v. 14.7.2022 - 1 MN 165/21 -, BauR 2022, 1469 = NVwZ-RR 2022, 750 = juris Rn. 22 f.).

    Dieser Abstand, mit dem die TA-Lärm den möglichen verkehrlichen Einwirkungsbereich einer Anlage bemisst, markiert bei typisierender Betrachtung die Schwelle, oberhalb derer Verkehr einer Anlage nicht mehr zugerechnet werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 21.2.2022 - 1 MN 160/21 -, BauR 2022, 911 = juris Rn. 15; v. 22.6. 2022 - 1 MN 28/22 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2022 - 1 KN 165/20

    Abwägungserheblich; Abwägungserheblichkeit; Antragsbefugnis; Verkehrslärm;

    Ist der Lärmzuwachs allerdings nur geringfügig, geht er mithin über die Bagatellgrenze nicht hinaus oder wirkt er sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück aus, so muss er nicht in die Abwägung eingestellt werden (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschl. v. 1.7.2020 - 4 BN 49.19 -, BRS 88 Nr. 170 = juris Rn. 8 m.w.N; zu alledem auch Senatsbeschl. v. 21.2.2022 - 1 MN 160/21 -, BauR 2022, 911 = juris Rn. 13 ff. und Senatsbeschl. v. 22.6.2022 - 1 MN 28/22 -, juris Rn. 15-16).
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